Häusliche Krankenpflege – Behandlungspflege nach SGB V
Unsere erfahrenen Pflegekräfte sind für Sie da.
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann der Arzt einem pflegebedürftigen Patienten eine medizinische Behandlungspflege verordnen, die unser Pflegedienst gerne für Sie oder Ihren Angehörigen übernimmt.
Definition Behandlungspflege
Die medizinische Behandlungspflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) V, die von einem Arzt verordnet werden muss und durch Pflegekräfte aus dem Bereich der Gesundheits- und Altenpflege erfolgt. Zu den Aufgaben gehören die Grund-, Behandlungs- und Unterstützungspflege, aber auch die hauswirtschaftliche Versorgung.
Formen der Behandlungspflege
Je nach Gesundheitszustand des Patienten kommen folgende Pflegeleistungen infrage:
- Medizinische Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung
- Krankenhausvermeidungspflege
- Sicherungspflege
Leistungen der medizinischen Behandlungspflege
Tätigkeiten, die unser Pflegedienst übernimmt, sind:
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Wundversorgung
- Verbandswechsel
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- Intramuskuläre und subkutane Injektionen, zum Beispiel Insulin- und Thrombosespritzen
- Portversorgung
- Stomaversorgung
- Inhalation
- Absaugen der oberen Luftwege
- Versorgen von Ernährungssonden
- Katheterpflege
- Katheterwechsel
In diesen Fällen wird Behandlungspflege verordnet
Ein Anspruch auf Behandlungspflege besteht nur, wenn weder der/die Pflegebedürftige selbst noch eine mit dieser in einem Haushalt lebende Person die Behandlungspflege durchführen können.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Behandlungspflege
Was sind behandlungspflegerische Maßnahmen?
Aufgaben der medizinischen Behandlungspflege sind beispielsweise der Verabreichung von Medikamenten, die Dekubitusversorgung, die Blutdruck- und Blutzuckermessung sowie das Anlegen der Wechsel von Verbänden.
Was kostet eine Behandlungspflege?
Die Krankenkasse trägt die Kosten. Als Versicherter müssen Sie über 28 Tage lang 10 % zuzahlen, höchstens jedoch 10 € pro Tag.
Wird Behandlungspflege vom Pflegegeld abgezogen?
Kosten für die Behandlungspflege werden nicht vom Pflegegeld abgezogen. Sie erhalten weiterhin die vollen Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse.
Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?
Während die Behandlungspflege medizinische Hilfeleistungen umfasst, bezieht sich die Grundpflege auf die alltäglichen Verrichtungen bezieht.